Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2025

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über Reiseleistungen, die zwischen

Voyagen Crest
Almut-Engelhardt-Straße 48
05831 Waldkraiburg
Deutschland
Telefon: +498217846999
E-Mail: [email protected]
Registrierungsnummer: 11864901

(nachfolgend "Reiseveranstalter" oder "wir") und dem Kunden (nachfolgend "Reisender" oder "Sie") geschlossen werden.

1.2 Reisevermittlung

Soweit wir lediglich als Vermittler von Reiseleistungen anderer Reiseveranstalter tätig werden, gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters. Dies wird bei Vertragsschluss deutlich kenntlich gemacht.

2. Vertragsabschluss und Vertragliche Grundlagen

2.1 Buchungsgrundlagen

Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch (per E-Mail oder Online-Formular), telefonisch oder persönlich in unserem Büro erfolgen.

2.2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form. Mit Zugang der Reisebestätigung (Buchungsbestätigung) ist der Reisevertrag verbindlich. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln wir dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papier).

2.3 Vertragsinhalt

Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den weiteren Angaben in der Reisebestätigung. Diese Unterlagen werden Vertragsbestandteil. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das dieser für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dies innerhalb der Bindungsfrist durch entsprechende Erklärung oder Anzahlung annimmt.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

3.1 Leistungsumfang

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den weiteren Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den vertraglich vereinbarten Umfang der Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.

3.2 Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.3 Erhebliche Leistungsänderungen

Wesentliche Änderungen von Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, wird der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise mitteilen. Der Reisende kann unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn die Änderung die Qualität der Reise beeinträchtigt.

4. Preise und Zahlung

4.1 Reisepreis

Der in der Reisebestätigung angegebene Preis ist der Gesamtpreis für die gebuchten Reiseleistungen einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile. Soweit vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, es sei denn die Nichtbeanspruchung beruht auf Umständen, die der Reiseveranstalter zu vertreten hat.

4.2 Anzahlung und Restzahlung

Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und keine Umstände eingetreten sind, die zur Absage der Reise führen.

4.3 Preiserhöhungen

Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu erhöhen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Reisenden

5.1 Rücktritt vor Reisebeginn

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Rücktrittskosten

Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung:

5.3 Ersatzperson

Der Reisende kann bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

6.1 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: Die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist werden in der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung angegeben. Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn zu erklären.

6.2 Höhere Gewalt

Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Fall steht dem Reiseveranstalter kein Anspruch auf den Reisepreis zu. Der Reiseveranstalter hat jedoch gegen den Reisenden einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen.

7. Mitwirkungspflichten des Reisenden

7.1 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zuständige Auslandsvertretung Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

7.2 Mängelanzeige

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reisende ist verpflichtet, einen Mangel unverzüglich dem Reiseveranstalter oder dessen Vertretung vor Ort anzuzeigen. Unterlässt der Reisende schuldhaft eine Mängelanzeige, so kann dies zu einem Wegfall oder einer Minderung von Ansprüchen führen.

8. Haftung

8.1 Vertragliche Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2 Gepäck

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Der Reisende wird gebeten, Gepäckschäden sofort bei der Reiseleitung, dem Hotel bzw. dem Transportunternehmen anzuzeigen. Für den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks auf Flugreisen haften wir im Rahmen der internationalen Abkommen.

9. Insolvenzabsicherung

Wir haben eine Insolvenzabsicherung nach § 651k BGB abgeschlossen. Im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz sind Ihre Zahlungen sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit die Rückbeförderung abgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung ausgehändigt. Tritt die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ein, wendet sich der Reisende zur Erstattung des Reisepreises bzw. zur Rückbeförderung an den im Sicherungsschein genannten Kundengeldabsicherer.

10. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Reisenden erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

11. Informationen zu Kinderreisepässen

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26.06.2012 ungültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument (Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass).

12. Vertragssprache und Gerichtsstand

12.1 Vertragssprache

Für den Reisevertrag steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

12.2 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Waldkraiburg vereinbart. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Reisende ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.

12.3 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13. Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Weitere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.